Monday, August 2nd, 2010

Tagung "Erinnerungs- und Gedenkorte" auf November verschoben

Die Lan­des­zen­trale für po­li­ti­sche Bil­dung sagte die für den 5-7. Au­gust in Groß­hen­ners­dorf ge­plante Ta­gung mit dem Ti­tel "Erinnerungs- und Ge­denk­orte im Drei­län­der­eck PL-CZ-D" auf­grund man­geln­der Be­tei­li­gung von Leh­rern, Mul­ti­pli­ka­to­ren, ect. lei­der ab.
Die Ver­an­stal­tung zielte nicht nur dar­auf, Men­schen aus den drei Län­dern zu­sam­men zu brin­gen, die sich pro­fes­sio­nell oder eh­ren­amt­lich mit dem Ta­gungs­thema aus­ein­an­der­set­zen, son­dern auch auf die Wei­ter­gabe ih­rer For­schungs­er­geb­nisse an Mul­ti­pli­ka­to­ren.
Die Frage wa­rum sich nicht aus­rei­chend In­ter­es­sen­ten an­ge­mel­det ha­ben, wird we­ni­ger vom Zeit­punkt und Wet­ter, als auf die Öffent­lich­keits­ar­beit zu­rück­zu­füh­ren sein. Als über­höht emp­finde ich auch die Ta­gungs­pau­schale von 80 Euro.
Der neue Ter­min ist der 18.-20. No­vem­ber 2010. Bis da­hin soll auch der Ta­gungs­band herauskommen.

Tuesday, July 13th, 2010

[tagung] Erinnerungs- und Gedenkorte im Dreiländereck

Die Um­welt­bi­blio­thek Groß­hen­ners­dorf ver­an­stal­tet am 05. bis 07. Au­gust ge­mein­sam mit der Säch­si­schen Lan­des­zen­trale für po­li­ti­sche Bil­dung die Ta­gung
"Erinnerungs- und Ge­denk­orte im Drei­län­der­eck Po­len - Tsche­chien - Deutsch­land"
in Groß­hen­ners­dorf.

Es wer­den Ge­denk­orte und die ak­tu­el­len Ge­denk­stät­ten­kon­zep­tio­nen aus den drei Län­dern vor­ge­stellt. Ver­an­stal­ter von Ge­denk­stät­ten­fahr­ten und Ge­stal­ter be­kann­ter und we­nig be­kann­ter Ge­denk­orte kom­men ins Ge­spräch. Die ver­schie­de­nen Erinnerungs- und Ge­denk­kul­tu­ren wer­den prä­sen­tiert und diskutiert.

Ich werde mich am Frei­tag mit ei­nem Vor­trag über „Be­rühr­punkte mit den KZ-Außenlagern Gör­litz und Ren­ners­dorf 1944/45 und heute“ be­tei­li­gen und wäh­rend der Ex­kur­sion am Sams­tag den un­schein­ba­ren Ge­denk­ort in Ren­ners­dorf vorstellen.

Nä­here In­for­ma­tio­nen so­wie das aus­führ­li­che Ta­gungs­pro­gramm sind auf der Ta­gungs­seite zu finden.

Monday, July 12th, 2010

[diy] Blog als Personal Learning Environment

Seit fünf Mo­na­ten ex­pe­ri­men­tiere ich mit ei­nem Tagebuch-Blog als Be­stand­teil mei­ner per­sön­li­chen Lern­um­ge­bung. Im Ge­gen­satz zu öffent­li­chen Blogs wie die­sem hier, ist ein per­sön­li­ches Blog we­der on­line, noch für eine Ziel­gruppe be­stimmt. Doch wel­che Vor­züge hat ein di­gi­ta­les Ta­ge­buch? Wie pro­fi­tiere ich als Ler­nen­der da­von? Und wie kann ich ein Blog-System als ef­fek­ti­ves Werk­zeug zum Schrei­ben einsetzen?

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Monday, July 5th, 2010

Der Freifunk nach dem BGH-Urteil

Ein draht­lo­ser Netz­zu­gang ist in Deutsch­land für Gäste in Ca­fés, Hoch­schu­len, Ju­gend­her­ber­gen und Ho­tels be­reits selbst­ver­ständ­lich ge­wor­den. Diese Ein­rich­tun­gen haf­ten sinn­vol­ler­weise nicht für die Netz­nut­zung ih­rer Gäste, so wie die Post auch nicht für den In­halt von Pa­ke­ten haft­bar ge­macht wird.
Wenn ich mich je­doch als Pri­vat­per­son gast­freund­lich zeige und mei­nen Gäs­ten an­biete, Daten­pa­kete über mein WLAN-Vertriebsnetz in die weite Welt zu ver­schi­cken, kann ich laut dem BGH-Urteil da­für zur Re­chen­schaft ge­zo­gen wer­den. Schlim­mer noch: die Be­weis­last mei­ner Un­schuld liegt bei mir. Glück hat, wer, wie der Be­klagte, seine phy­si­sche Ab­we­sen­heit wäh­rend der Tat­zeit durch Ur­laub o.ä. be­wei­sen kann.

Treuglaube an si­chere Tech­nik
Ne­ben ei­nem "Ver­ge­hen ge­gen sich selbst" wird hier das "Ver­ge­hen ge­gen an­dere" an­ge­führt und dem Staats­bür­ger eine neue Pflicht auferlegt:

Auch Pri­vat­per­so­nen, die ei­nen WLAN-Anschluss in Be­trieb neh­men, ist es zu­zu­mu­ten zu prü­fen, ob die­ser An­schluss durch an­ge­mes­sene Si­che­rungs­maß­nah­men hin­rei­chend da­ge­gen ge­schützt ist, von au­ßen­ste­hen­den Drit­ten für die Be­ge­hung von Rechts­ver­let­zun­gen miss­braucht zu wer­den. Die Zu­mut­bar­keit folgt schon dar­aus, dass es re­gel­mä­ßig im wohl­ver­stan­de­nen ei­ge­nen In­ter­esse des An­schluss­in­ha­bers liegt, seine Da­ten vor un­be­rech­tig­tem Ein­griff von au­ßen zu schüt­zen. Zur Ver­mei­dung von Ur­he­ber­rechts­ver­let­zun­gen durch un­be­rech­tigte Dritte er­grif­fene Si­che­rungs­maß­nah­men am WLAN-Zugang die­nen zu­gleich die­sem Ei­gen­in­ter­esse des Anschlussinhabers.

Das Ar­gu­ment des Selbst­schut­zes ist m. E. für den Frei­funk hin­fäl­lig, denn aus der Be­reit­stel­lung ei­nes of­fe­nen Netz­zu­gangs folgt nicht, dass (a) der Zu­gangs­pro­vi­der die­sen auch selbst (un­ver­schlüs­selt) nutzt und (b) er da­mit seine per­sön­li­chen Da­ten preisgibt.

Wer wil­lent­lich oder ad­äquat kau­sal die Ver­let­zung ge­schütz­ten Rechts her­bei­führt und we­der Tä­ter noch Op­fer ist, gilt laut De­fi­ni­tion des BGH als Stö­rer und kann zur Un­ter­las­sung ge­zwun­gen wer­den.
Dem WLAN-Betreiber trifft die Pflicht sein WLAN ein­mal ord­nungs­ge­mäß zu kon­fi­gu­rie­ren. Ab­sur­der Weise hatte der An­ge­klagte sein WLAN mit ei­ner ver­gleichs­weise si­che­ren Tech­nik (WPA1, 16-Stelliges ran­do­mi­sier­tes Pass­wort) ord­nungs­ge­mäß kon­fi­gu­riert und fiel trotz­dem ei­nem Hack zum Op­fer (oder doch nicht?). Es bleibt of­fen, wel­che Prü­fungs­pflich­ten zu­mut­bar sind und in wel­chem Maße sie aus­zu­füh­ren sind. Ver­al­tete Hard­ware kann man bei­spiels­weise nicht im­mer si­cher kon­fi­gu­rie­ren, je­doch sehr wohl wil­lent­lich ein­set­zen.
Frag­lich ist dar­über hin­aus die Trag­weite die­ses Ur­teils, wenn etwa Windows-Nutzer als Stö­rer gel­ten, de­ren Rech­ner als Teil ei­nes Bot-Netzes agie­ren, Spam ver­sen­den oder sich an DOS-Attaken be­tei­li­gen. Wer sei­nen PC nicht aus­rei­chend vor Schad­soft­ware schützt, han­delt wil­lent­lich und kann ad­äquat kau­sal ge­setz­wid­rig handeln.

Lö­sun­gen für den Frei­funk
Die Freifunk-Firmware ba­siert auf dem OLSR-Protokoll und funk­tio­niert so­mit im ad-hoc-Modus, statt nach dem Client-Server-Prinzip der übli­chen Router-Konfiguration. Die Über­tra­gung zwi­schen ein­zel­nen Kno­ten in ad-hoc-Netzwerken lässt sich nicht di­rekt ver­schlüs­seln. Per se kann man mit­tels der Ba­sis­ver­sion der Freifunk-Firmware den An­for­de­run­gen des BGH-Urteils nicht ge­recht wer­den und auf kom­mende ju­ris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen sollte man bes­ser nicht war­ten. Ge­sucht sind also tech­ni­sche oder juristisch-organisatorische Lö­sun­gen, da­mit ge­schütz­tes Recht, wie z.B. das Ur­he­ber­recht bzw. die Aus­nut­zung des­sel­ben durch die Mu­sik­in­dus­trie, nicht ver­letzt wer­den kann. Sol­che Lö­sun­gen braucht es um mit­tels Frei­funk die Di­gi­tale Gast­freund­schaft für Notebook-Nomaden auf­recht zu hal­ten und das bür­ger­schaft­li­che En­ga­ge­ment für den Frei­funk nicht zu verspielen.

Für den Frei­funk er­ge­ben sich mei­nes Er­ach­tens nur drei tech­ni­sche und eine or­ga­ni­sa­to­ri­sche Lösung:

  1. Whi­te­list: durch die Zu­griffs­be­schrän­kung auf be­stimm­ter IP-Adressen bzw. URLs lie­ßen sich Ge­set­zes­kon­flikte weit­ge­hend ver­mei­den. Nach­teil: Der Frei­funk wäre nicht mehr frei.
  2. Öffent­li­che Proxy-Server: sämt­li­cher Daten­ver­kehr er­folgt in­di­rekt über ei­nen Proxy, wie etwa Google Trans­late. Nach­teil: Der Zu­gang wird langsam.
  3. Kom­bi­na­tion aus Whit­list und Proxy Server.
  4. Der Frei­funk agiert un­ter dem Dach ei­ner grö­ße­ren Or­ga­ni­sa­tion und stellt sich nach Au­ßen als Bil­dungs­ein­rich­tung dar.

In­ner­halb der Zit­tauer Freifunk-Initiative wer­den diese Lö­sungs­mög­lich­kei­ten be­reits seit län­ge­rem dis­ku­tiert. Um­ständ­lich sind sie allemal.

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Sunday, June 20th, 2010

323, nein 322 namenlose Tote auf dem Jüdischen Friedhof zu Görlitz

Am 22. Juni soll auf dem Gör­lit­zer Fried­hof die Grab­an­lage für 67 so­wje­ti­sche Zi­vi­lis­ten ein­ge­weiht wer­den. Die seit 1945 na­men­lo­sen und un­kennt­li­chen Grä­ber sind nun mit Num­mern­stei­nen und zum Teil mit Ge­denk­plat­ten ver­se­hen. Eve­lin Mühle, die Lei­te­rin der städ­ti­schen Fried­hofs­ver­wal­tung, will da­mit " über das Schick­sal von 67 un­be­kann­ten so­wje­ti­schen Zi­vi­lis­ten [...] in­for­mie­ren", be­rich­tet die Säch­si­schen Zei­tung.

Wei­tere so­wje­ti­sche Zi­vi­lis­ten sind dar­über hin­aus auf dem Jü­di­schen Fried­hof zu Gör­litz be­gra­ben. Auch ihre Na­men sind uns nicht be­kannt. Sie wur­den wäh­rend der letz­ten Wo­chen des Zwei­ten Welt­krie­ges im Gör­lit­zer KZ-Außenlager von der Ge­stapo und/oder SS hin­ge­rich­tet und zu­sam­men mit den zu­meist jü­di­schen Op­fern aus dem La­ger auf dem Jü­di­schen Fried­hof in Mas­sen­grä­bern ver­scharrt. Erst 1948 ex­hu­mierte die Gör­lit­zer Kri­mi­nal­po­li­zei die 173 Lei­chen aus den Mas­sen­grä­bern und ver­an­lasste eine Um­bet­tung in die heute noch exis­ten­ten Grä­ber auf dem zur Zeit wild be­wach­se­nen Jü­di­schen Friedhof.

Der 1951 ein­ge­weihte Ge­denk­stein er­in­nert als ein­zi­ges Zeug­nis an diese und wei­tere nicht na­ment­lich er­wähnte Tote auf dem Friedhof:

  • 111 Ur­nen von Häft­linge des KZ-AL Gör­litz (Na­men bekannt)
  • 37 Ur­nen von Häft­lin­gen der KZ-Außenlager Niesky, Haut­zen und Hart­manns­dorf (Na­men bekannt)
  • 173 Tote aus den Mas­sen­grä­bern auf dem Jü­di­schen Fried­hof (un­be­kannte
    Personen)
  • 2 Gör­lit­zer Häft­linge, die (wahr­schein­lich) in Ren­ners­dorf
    star­ben (un­be­kannte Namen)

Auf dem Ge­denk­stein heißt es:

"Hier ru­hen 323 er­mor­dete Ka­me­ra­den / die im Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger / Bies­nit­zer Grund Gör­litz / in den Jah­ren 1943-1945 der Hit­ler Ty­ran­nei zum Op­fer fielen [...]".

148 Na­men von Op­fern sind der Fried­hofs­ver­wal­tung seit 1948 be­kannt und in­zwi­schen auch von His­to­ri­kern pu­bli­ziert (u.a. Kurt Wolf). Nur 286 der Op­fer ste­hen je­doch in Zu­sam­men­hang mit dem KZ-Außenlager Görlitz..

Wa­rum kön­nen wir dort keine Na­men le­sen? Wie kön­nen wir Op­fern mit ei­nem Stein ge­den­ken, ohne ihre Na­men le­sen zu kön­nen? Wem soll man ge­den­ken, wenn der Ge­denk­stein seit sei­ner Er­rich­tung die Wahr­heit ver­schweigt, we­der die Her­kunft der Op­fer be­nennt, noch de­ren Iden­ti­tät auf­klärt? Wo sind die Num­mern­steine, wo die ein­zel­nen Grä­ber? Wie sol­len An­ge­hö­rige der Op­fer das Kad­disch sprechen?

Ein Nach­fahre ei­nes Op­fers, der selbst die Shoa über­lebte, musste selbst Hand an­le­gen, um für sei­nen Va­ter be­ten zu kön­nen. Es ist trau­rig auf diese Art ge­zeigt zu be­kom­men, wie wir in den letz­ten 65 Jah­ren kei­nen an­ge­mes­se­nen Rah­men für das Ge­den­ken an die Op­fer schaf­fen konnten.

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